Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Intercabo Soluciones S.L. – sistemaf.com · 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Intercabo Soluciones S.L., Calle Retama 60, 30833 Sangonera la Verde (Murcia), Spanien, NIF B73960379 (nachfolgend „SistemaF“), und ihren Kunden über die unter sistemaf.com angebotenen Leistungen.

1.2 SistemaF schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, Selbstständigen und öffentlichen Einrichtungen. Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu handeln.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SistemaF ihnen schriftlich zustimmt.

1.4 Bei Widersprüchen gilt diese Rangfolge: angenommenes Angebot bzw. individueller Vertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, Leistungsbeschreibung, diese AGB.

2. Leistungen

2.1 SistemaF erbringt insbesondere:

  • Projektleistungen: Entwicklung und Einrichtung von Konnektoren und Schnittstellen, Einführung und Anpassung von Microsoft Dynamics 365 Business Central, Prozessanalyse und -dokumentation, Automatisierungen, Webseiten
  • Software as a Service (SaaS): Bereitstellung eigener Software über das Internet, insbesondere der Buchungssoftware NSpaces und gehosteter Konnektoren
  • Betrieb, Wartung und Support

2.2 Umfang und Beschaffenheit der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Leistungen nach Aufwand sind Dienstleistungen. Ein bestimmtes Ergebnis (Werkleistung) schuldet SistemaF nur, wenn es ausdrücklich als Festpreisprojekt mit definiertem Ergebnis vereinbart ist.

2.3 Software und Lizenzen Dritter (z. B. Microsoft-Lizenzen, Marktplatz- oder Shop-Konten) sind nicht Teil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Für sie gelten die Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

2.4 SistemaF darf Subunternehmer einsetzen.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote von SistemaF sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. per E-Mail oder elektronischer Signatur) oder durch Abschluss einer Online-Bestellung für SaaS-Leistungen zustande.

3.3 Vertragssprache ist Deutsch.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde stellt rechtzeitig und kostenfrei alle nötigen Informationen, Zugänge, API-Schlüssel, Testdaten und Ansprechpartner bereit.

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, SistemaF Zugang zu angebundenen Drittsystemen zu gewähren.

4.3 Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und angemessen, soweit SistemaF die Datensicherung nicht ausdrücklich übernommen hat.

4.4 Verzögerungen oder Mehraufwand wegen fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

5. Abnahme (nur Festpreisprojekte)

5.1 Nach Fertigstellung prüft der Kunde die Leistung innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme oder meldet wesentliche Mängel in Textform.

5.2 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel meldet oder die Leistung produktiv nutzt.

5.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6. Besondere Bedingungen für SaaS

6.1 SistemaF stellt die Software ab dem vereinbarten Zeitpunkt über das Internet bereit. Übergabepunkt ist der Ausgang des Rechenzentrums; für die Internetverbindung des Kunden ist SistemaF nicht verantwortlich.

6.2 SistemaF bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Updates und Störungen bei Drittanbietern können die Nutzung vorübergehend einschränken.

6.3 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

6.4 SistemaF entwickelt die Software laufend weiter und darf Funktionen ändern, soweit die vertraglich wesentlichen Funktionen erhalten bleiben.

6.5 Ändern Drittanbieter (z. B. Marktplätze, Shopsysteme, Zahlungsdienste, Microsoft) ihre Schnittstellen, bemüht sich SistemaF, die betroffenen Konnektoren anzupassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Frist oder auf kostenlose Anpassung besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Für Ausfälle, die auf solchen Änderungen beruhen, haftet SistemaF nicht.

6.6 Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte verarbeiten und keine Sicherheitsmechanismen umgehen. Bei schwerwiegenden Verstößen darf SistemaF den Zugang vorübergehend sperren.

7. Preise und Zahlung

7.1 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (IVA). Für Kunden mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt das Reverse-Charge-Verfahren.

7.2 Projektleistungen werden nach Vereinbarung abgerechnet: nach Aufwand monatlich oder als Festpreis mit 50 % Anzahlung bei Auftrag und 50 % nach Abnahme.

7.3 SaaS-Entgelte sind je nach vereinbarter Zahlweise monatlich oder jährlich im Voraus fällig.

7.4 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder über einen von SistemaF angebotenen Online-Zahlungsdienst.

7.5 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen und Entschädigung nach dem spanischen Gesetz 3/2004 gegen Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Ist der Kunde mit SaaS-Entgelten mehr als 30 Tage in Verzug, darf SistemaF den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren.

7.6 SistemaF kann die SaaS-Entgelte mit einer Frist von 4 Wochen anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.

8. Laufzeit und Kündigung (SaaS, Wartung, Support)

8.1 SaaS-, Wartungs- und Supportverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich danach jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt werden.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3 Kündigungen bedürfen der Textform.

8.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten vor Vertragsende zu exportieren. SistemaF darf die Daten 30 Tage nach Vertragsende löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.

9. Rechte an Software und Arbeitsergebnissen

9.1 SistemaF entwickelt Konnektoren und Automatisierungen auf Basis einer eigenen Software-Engine und wiederverwendbarer Bausteine. Alle Rechte an Engine, Bausteinen, Quellcode, Know-how und Dokumentation verbleiben bei SistemaF.

9.2 Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke. Ist der Betrieb an einen SaaS-Vertrag gebunden, gilt das Nutzungsrecht für dessen Laufzeit.

9.3 Eine Herausgabe des Quellcodes schuldet SistemaF nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

9.4 SistemaF darf allgemeine Erkenntnisse und Lösungen aus Projekten für andere Kunden weiterverwenden, solange keine vertraulichen Informationen oder Daten des Kunden offengelegt werden.

10. Mängel

10.1 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

10.2 SistemaF beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung, bei SaaS durch Wiederherstellung der vertragsgemäßen Nutzbarkeit. Schlägt dies zweimal fehl, kann der Kunde das Entgelt angemessen mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen.

10.3 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme bzw. Bereitstellung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.4 Keine Mängel sind Störungen, die auf Änderungen durch den Kunden, unsachgemäßer Nutzung oder Drittsystemen beruhen, die SistemaF nicht zu vertreten hat.

11. Haftung

11.1 SistemaF haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

11.2 Im Übrigen haftet SistemaF nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten 3 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte, bei Projekten auf die Vergütung des betroffenen Auftrags.

11.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, außer in den Fällen von 11.1.

11.4 Bei Datenverlust haftet SistemaF nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

11.5 Für fehlerhafte Daten, die aus Drittsystemen des Kunden stammen, haftet SistemaF nicht.

12. Datenschutz

Verarbeitet SistemaF im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertrags wird.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten und Quellcode. Die Pflicht gilt nach Vertragsende 3 Jahre fort, für Zugangsdaten unbefristet.

14. Referenzen

SistemaF darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

15. Änderungen dieser AGB

Änderungen für laufende Verträge teilt SistemaF mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist SistemaF in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Inkrafttreten kündigen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Murcia (Spanien).

16.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.